Kein Fachanwaltstitel ohne Fortbildungen

Jan. 31, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(31.01.2024) Ab­sol­viert ein Fach­an­walt seine Pflicht­fort­bil­dun­gen un­ent­schul­digt nicht, muss die Kam­mer laut AGH Bay­ern die Er­laub­nis, den Titel zu füh­ren, re­gel­mä­ßig wi­der­ru­fen.

Quelle: IBR News
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