Kein Baustopp für Fertigstellung der Ostsee-Anbindungs-Leitung für LNG

Jan. 26, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(26.01.2024) Die Eilanträge von zwei Umweltvereinigungen gegen die Planänderung des Bergamtes Stralsund, mit der das Bauzeitenfenster für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung „Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26“ über den 31. Dezember 2023 hinaus erweitert wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgelehnt.

Quelle: IBR News
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