(17.01.2024) Obwohl der nationale Auskunftsanspruch gegen den ehemaligen Anwalt bereits verjährt war, hat der Mandant noch einen Anspruch auf die Kopie der Akte nach der DS-GVO. Das LG Bonn gab der Klage statt, da hier die Verjährungsvorschriften nach seiner Auffassung nicht eingriffen.
Quelle: IBR News
Link: Trotz Verjährung: Anwalt muss Kopie der Handakte an Mandanten herausgeben
