(28.11.2023) Kann ein Syndikusanwalt altersbedingt nicht mehr Pflichtmitglied im Versorgungswerk werden, erlaubt die freiwillige Mitgliedschaft keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden und der Rücknahme einer Befreiung zugestimmt.
Quelle: IBR News
Link: Zu alt für die Pflichtmitgliedschaft: Syndikus bleibt gesetzlich rentenversichert
