Verwaistes beA: Anwalt erhält keine Reisekosten erstattet

Nov. 23, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(23.11.2023) Ein An­walt, der zu einem be­reits am Vor­tag auf­ge­ho­be­nen Ter­min an­ge­reist war, er­hält keine Rei­se­kos­ten er­stat­tet, weil er sein beA ver­wai­sen ließ und des­halb von der Ter­min­auf­he­bung nicht recht­zei­tig er­fuhr. Laut LG Mün­chen I hätte er sein beA – auch mobil – kon­trol­lie­ren müs­sen.

Quelle: IBR News
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