(23.11.2023) Ein Anwalt, der zu einem bereits am Vortag aufgehobenen Termin angereist war, erhält keine Reisekosten erstattet, weil er sein beA verwaisen ließ und deshalb von der Terminaufhebung nicht rechtzeitig erfuhr. Laut LG München I hätte er sein beA – auch mobil – kontrollieren müssen.
Quelle: IBR News
Link: Verwaistes beA: Anwalt erhält keine Reisekosten erstattet
