BRAK will bei E-Rechnungspflicht Ausnahme für Anwaltschaft

Nov. 6, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(06.11.2023) Bei in­län­di­schen B2B-Um­sät­zen sol­len E-Rech­nun­gen für Un­ter­neh­men Pflicht wer­den. Das sieht eine um­satz­steu­er­recht­li­che Än­de­rung im ge­plan­ten Wachs­tums­chan­cen­ge­setz vor. Die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer (BRAK) lehnt dies ab und for­dert für An­wäl­tin­nen und An­wäl­te eine op­tio­na­le E-Rech­nungs­er­stel­lung.

Quelle: IBR News
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