Ohne Bild in Videoverhandlung: Versäumnisurteil

Okt. 30, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(30.10.2023) Vor sei­ner Teil­nah­me an einer Vi­deo­ver­hand­lung muss ein An­walt prü­fen, ob die Ton- und Bild­über­tra­gung auch funk­tio­niert. Weil ein An­walt dies nicht getan hatte und er in der Ver­hand­lung nur zu hören, nicht aber zu sehen war, er­ließ das LG Bie­le­feld in der Folge ein Ver­säum­nis­ur­teil.

Quelle: IBR News
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