(16.10.2023) Der BFH hat seine Anforderungen an die Videoverhandlung weiter konkretisiert: Wird das Bild eines zugeschalteten Beteiligten so an die Wand projiziert, dass eine Partei sich jeweils um 180 Grad drehen muss, um entweder das Gericht oder das Bild sehen zu können, liegt ein Verfahrensfehler vor.
Quelle: IBR News
Link: Videoverhandlung: Alle Beteiligten auf einen Blick
