Hamburg oder Bremen: Hauptsache Hanseatisch

Okt. 10, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(10.10.2023) Theo­re­tisch kann eine un­kla­re Ge­richts­be­zeich­nung in der beA-Maske Grund für eine Wie­der­ein­set­zung sein. Wird aber ein Schrift­satz nach Bre­men statt nach Ham­burg ge­schickt, weil nur ers­te­res Ge­richt mit dem Zu­satz „han­sea­tisch“ in der Emp­fän­ger­lis­te zu fin­den ist, kennt der BGH keine Gnade.

Quelle: IBR News
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