Rechtsmittelbegründung: Rechtsanwalt darf nicht nur seinen Mandanten zitieren

Sep. 18, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(18.08.2023) Rechts­mit­tel­schrift­sät­ze müs­sen vom An­walt selbst stam­men. Daran fehlt es laut BFH, wenn der Be­voll­mäch­tig­te die Be­grün­dung in Zi­tat­form mit un­ver­än­der­tem Schrift­satz des Man­dan­ten ein­reicht und dabei si­cher­heits­hal­ber noch be­tont, dass die Be­grün­dung aus­schlie­ß­lich von sei­ner Par­tei stammt.

Quelle: IBR News
Link: Rechtsmittelbegründung: Rechtsanwalt darf nicht nur seinen Mandanten zitieren

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....