Campingplatz an der Ahr: Wiederaufbau nur mit neuer Baugenehmigung

Sep. 13, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(13.09.2023) Der Be­trei­ber eines durch die Flut­ka­ta­stro­phe an der Ahr zer­stör­ten Cam­ping­plat­zes be­nö­tigt für des­sen Wie­der­auf­bau eine Bau­ge­neh­mi­gung. Auf die für ihn güns­ti­ge­re frü­he­re Rechts­la­ge könne er sich nach der Zer­stö­rung der Cam­ping­platz­flä­che nicht mehr be­ru­fen, ent­schied das VG Ko­blenz.

Quelle: IBR News
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