Datum verwechselt: Beschwerde trotzdem zulässig

Sep. 5, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(05.09.2023) Haupt­sa­che, man weiß, was ge­meint ist: Ein An­walt hatte bei einer Be­schwer­de in einer Fa­mi­li­en­sa­che irr­tüm­lich das Datum des Kos­ten- statt des Haupt­sa­che­be­schlus­ses an­ge­ge­ben. Laut BGH war sein Rechts­mit­tel zu­läs­sig – für das OLG sei er­kenn­bar ge­we­sen, dass der Ju­rist die Haupt­sa­che­ent­schei­dung hatte an­grei­fen wol­len. …

Quelle: IBR News
Link: Datum verwechselt: Beschwerde trotzdem zulässig

Ähnliche Beiträge

Anhaltend angespannte Lage bei den Ingenieur- und Architekturbüros

Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung (21.08.2026) Die Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung unter Ingenieur- und Architekturbüros zeichnen weiterhin ein angespanntes Bild der Konjunktur. Bislang zeigen weder die...

Anhaltend angespannte Lage bei den Ingenieur- und Architekturbüros

Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung (21.08.2026) Die Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung unter Ingenieur- und Architekturbüros zeichnen weiterhin ein angespanntes Bild der Konjunktur. Bislang zeigen weder die...

Bauhauptgewerbe: Auftragslage stabilisiert sich

(25.08.2026) Die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten haben laut Statistischem Bundesamt den Juni sowohl beim Umsatz als auch beim Auftragseingang deutlich im Plus abgeschlossen - nach einem sehr volatilen Jahresverlauf. Der Branchenumsatz wuchs...