(31.08.2023) Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte dürfen grundsätzlich nur in Rechtsangelegenheiten ihres Arbeitgebers tätig werden und keine Dritten beraten. Doch seit dem 1.8.2022 gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz. Über die will jetzt überraschend der BGH entscheiden. …
Quelle: IBR News
Link: Syndikusrechtsanwälte: BGH wird über Neuregelung zur Vertretung Dritter entscheiden
