Syndikusrechtsanwälte: BGH wird über Neuregelung zur Vertretung Dritter entscheiden

Aug. 31, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(31.08.2023) Syn­di­kus­rechts­an­wäl­tin­nen und -rechts­an­wäl­te dür­fen grund­sätz­lich nur in Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten ihres Ar­beit­ge­bers tätig wer­den und keine Drit­ten be­ra­ten. Doch seit dem 1.8.2022 gibt es Aus­nah­men von die­sem Grund­satz. Über die will jetzt über­ra­schend der BGH ent­schei­den. …

Quelle: IBR News
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