(30.08.2023) Dem Anwalt blieb nur die Beratungsgebühr: Soll ein Arbeitsvertrag geprüft werden, der Anwalt aber nicht gegenüber dem Arbeitgeber auftreten, kann er trotz Vergütungsvereinbarung „nach RVG“ laut dem LG München I keine Geschäftsgebühr verlangen, wenn er nicht an der Vertragsgestaltung mitgewirkt hat. …
Quelle: IBR News
Link: 300 statt 14.000 Euro: Vertragsprüfung löst keine Geschäftsgebühr aus
