Verbrauchervertrag: Geschäftsmodell "Handwerker-Widerruf" gescheitert?

Aug. 22, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(22.08.2023) Wer sich von einem Hand­wer­ker ein An­ge­bot ma­chen lässt, die­ses am nächs­ten Tag te­le­fo­nisch an­nimmt, und nach Aus­füh­ren der Ar­bei­ten den Ver­trag wi­der­ruft, be­kommt sein Geld nicht zu­rück. So­bald An­ge­bot und An­nah­me zeit­lich und räum­lich aus­ein­an­der­fal­len, be­steht laut BGH kein Wi­der­rufs­recht.

Quelle: IBR News
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