Sechswöchige Betriebsuntersagung für Frisörgeschäfte im Frühjahr 2020 ("erster Lockdown") verhältnismäßig

Mai 12, 2023 | Bau- und Architektenrecht

Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates zur Regelung von Ausgleichsansprüchen

(12.05.2023) Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch die vorübergehende landesweite Schließung von Frisörbetrieben im Frühjahr 2020 im Rahmen der Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus entstanden sind („erster Lockdown“).

Quelle: IBR News
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