Dateiname bei beA-Versand zu überprüfen

Mai 11, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(11.05.2023) Ein An­walt muss auch dar­auf ach­ten, ob über das be­son­de­re elek­tro­ni­sche An­walts­post­fach (beA) der rich­ti­ge Schrift­satz ver­sandt wurde. Der Bun­des­ge­richts­hof hat die Wie­der­ein­set­zung in einem Fall ab­ge­lehnt, bei dem bei ge­nau­er Prü­fung des Da­tei­na­mens er­kenn­bar ge­we­sen wäre, dass nicht die Be­ru­fungs­be­grün­dung ans Ge­richt ge­schickt wor­den war.

Quelle: IBR News
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