(04.05.2023) Etwa sie­ben Jahre nach dem Ein­sturz einer Au­to­bahn­brü­cke bei Schwein­furt hat das Land­ge­richt Schwein­furt zwei In­ge­nieu­re zu Haft­stra­fen ver­ur­teilt. Ein drit­ter An­ge­klag­ter wurde frei­ge­spro­chen. Die Frei­heits­stra­fen wegen fahr­läs­si­ger Tö­tung sowie fahr­läs­si­ger Kör­per­ver­let­zung in 14 Fäl­len wur­den zur Be­wäh­rung aus­ge­setzt. Das er­klär­te die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin am Mitt­woch am LG. Die Ur­tei­le sind noch nicht rechts­kräf­tig.

Quelle: IBR News
Link: Zwei Haftstrafen und ein Freispruch nach Brückeneinsturz