Maßgeblicher Gebührenwert bei unbeschränkt eingelegtem Rechtsmittel

Apr. 13, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(13.04.2023) Wird ein An­walt mit der Über­prü­fung der Er­folgs­aus­sich­ten eines un­be­schränkt ein­ge­leg­ten Rechts­mit­tels be­auf­tragt, so ist der volle Ge­gen­stands­wert für seine Ge­büh­ren ma­ß­geb­lich. Dies gilt laut Bun­des­ge­richts­hof auch dann, wenn als Er­geb­nis sei­ner Prü­fung der Rechts­be­helf nur ein­ge­schränkt wei­ter­ver­folgt wird.

Quelle: IBR News
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