Überlanger Dateiname hindert ordnungsgemäße Einreichung nicht

Apr. 11, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(11.04.2023) Wenn ein Schrift­satz die gel­ten­den tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen für einen Ver­sand über das be­son­de­re an­walt­li­che Post­fach (beA) er­füllt, ist er ord­nungs­ge­mäß ein­ge­reicht, auch wenn das Ge­richt ihn auf­grund tech­ni­scher Pro­ble­me nicht der Ge­richts­ak­te bei­fügt. In die­sem Fall muss das Ge­richt mit sei­ner Ent­schei­dung so lange war­ten, bis es den Schrift­satz zur Kennt­nis neh­men kann. An­de­ren­falls ver­letzt es dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zu­fol­ge den An­spruch auf recht­li­ches Gehör.

Quelle: IBR News
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