(03.04.2023) Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen von Grundstückseigentümern gegen die Trassenwahl der Höchstspannungsfreileitung Dörpen/West – Niederrhein im Bereich Gescher abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss sei rechtmäßig. Die Entscheidung für die Umgehung des Siedlungsbereichs von Gescher und gegen eine Erdkabelvariante sei frei von Abwägungsfehlern.
Quelle: IBR News
Link: Erfolglose Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung
