(23.03.2023) In die Ar­chi­tek­ten­lis­te ist auch ein­zu­tra­gen, wer in der Ver­gan­gen­heit an einer deut­schen Fach­hoch­schu­le er­folg­reich einen auf Ar­chi­tek­tur aus­ge­rich­te­ten, auf drei Jahre an­ge­leg­ten Di­plom­stu­di­en­gang ab­ge­schlos­sen hat und vier Jahre Be­rufs­er­fah­rung nach­wei­sen kann. Dies hat das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Nord­rhein-West­fa­len in Müns­ter ent­schie­den und klar­ge­stellt, dass die Än­de­rung der Ein­tra­gungs­vor­aus­set­zun­gen nicht durch eine et­wai­ge un­zu­rei­chen­de Qua­li­tät des Di­plom­stu­di­en­gangs ver­an­lasst ge­we­sen sei.

Quelle: IBR News
Link: Altes Fachhochschul-Diplom berechtigt zu Eintragung in Architektenliste