Kündigungsschutzklage im docx-Format unzulässig

Dez. 9, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(09.12.2022) Ein als Word-Do­ku­ment über­mit­tel­ter Schrift­satz ist nicht für die Be­ar­bei­tung durch das Ge­richt ge­eig­net und damit for­m­un­wirk­sam. Das gilt dem Bun­des­ar­beits­ge­richt zu­fol­ge auch dann, wenn das Ge­richt ein IT-Sys­tem nutzt, das des­sen Be­ar­bei­tung zu­lässt. Vor­über­ge­hen­de tech­ni­sche Pro­ble­me mit dem be­son­de­ren elek­tro­ni­schen An­walts­post­fach seien recht­zei­tig glaub­haft zu ma­chen.

Quelle: IBR News
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