(30.08.2022) Wer sich in einem Kosmetikstudio die Augenbrauen pigmentieren lässt, muss grundsätzlich einen künstlerischen Gestaltungsspielraum der Kosmetikerin hinnehmen, sodass Geschmacksabweichungen keinen Mangel des Permanent Make-ups begründen. Dies geht aus einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. Etwas anderes gelte dann, wenn eine konkrete Beschaffenheit vereinbart worden sei. …
Quelle: IBR News
Link: Kein Mangel bei Geschmacksabweichungen
