Notarhaftung: Bindungswirkung eines Urteils aus dem Vorprozess

Juli 27, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(27.07.2022) Die Rechts­kraft eines Ur­teils, durch das eine Scha­dens­er­satz­kla­ge gegen einen Notar nur wegen des Be­stehens an­der­wei­ti­ger Er­satz­mög­lich­kei­ten als „der­zeit un­be­grün­det“ ab­ge­wie­sen wird, er­streckt sich auch auf die in den Grün­den fest­ge­stell­te Amts­pflicht­ver­let­zung. Im Fol­ge­pro­zess kann die Klage dann laut Bun­des­ge­richts­hof nicht mit der Be­grün­dung ab­ge­wie­sen wer­den, der An­spruch habe be­reits dem Grun­de nach nicht be­stan­den.

Quelle: IBR News
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