(08.07.2022) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 07.07.2022 auf die Klage eines Umweltverbandes den Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 16. April 2018 in der Gestalt des Änderungs- und Ergänzungsbeschlusses vom 3. Februar 2021 für den Neubau des 1. Abschnitts der Bundes­autobahn A 20 von der A 28 bei Westerstede bis zur A 29 bei Jaderberg für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Derzeit kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass das Vorhaben zu keiner Beeinträchtigung des nahegelegenen FFH-Gebiets „Garnholt“ führt. Darüber hinausgehende Einwände des Klägers hat das Gericht zurückgewiesen. Die weitere Klage eines Landwirts hatte keinen Erfolg.

Quelle: IBR News
Link: Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg