Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren

(17.05.2022) Wird ein Rechts­an­walt in ei­ge­ner An­ge­le­gen­heit tätig und tritt er als sol­cher ge­gen­über dem Ge­richt auf, so be­steht auch für ihn die Pflicht, seine Schrift­sät­ze elek­tro­nisch ein­zu­rei­chen. Das hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin in einem Eil­ver­fah­ren ent­schie­den. Der An­trag­stel­ler trete im ent­schie­de­nen Fall aus­drück­lich als Rechts­an­walt und ge­ra­de nicht als Pri­vat­per­son auf.

Quelle: IBR News
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Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren

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