Untreue eines Gerichtsvollziehers rechtfertigt Aberkennung des Ruhegehalts

Apr. 6, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(06.04.2022) Das Ver­wal­tungs­ge­richt Trier hat einem Ge­richts­voll­zie­her wegen Un­treue das Ru­he­ge­halt ab­erkannt. Der Be­am­te habe über meh­re­re Jahre die von Voll­stre­ckungs­schuld­nern er­lang­ten Zah­lun­gen nicht an die je­wei­li­gen Voll­stre­ckungs­gläu­bi­ger wei­ter­ge­lei­tet be­zie­hungs­wei­se keine Er­stat­tun­gen über­zahl­ter Be­trä­ge ver­an­lasst, führ­te das Ge­richt in sei­nem Dis­zi­pli­na­r­ur­teil vom 14.02.2022 aus.

Quelle: IBR News
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