Staat muss nicht für Corona-Betriebsschließungen entschädigen

März 18, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(18.03.2022) Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17.03.2021 über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen oder Betriebsbeschränkungen auf Grund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch verursachten COVID-19-Krankheit entstanden sind.

Quelle: IBR News
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