Absender einer E-Mail trifft volle Beweislast für deren Zugang

Feb. 22, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(22.02.2022) Den Ab­sen­der einer E-Mail trifft gemäß § 130 BGB die volle Dar­le­gungs- und Be­weis­last dafür, dass die E-Mail dem Emp­fän­ger zu­ge­gan­gen ist. Ihm kommt keine Be­weis­er­leich­te­rung zu­gu­te, wenn er nach dem Ver­sen­den keine Mel­dung über die Un­zu­stell­bar­keit der E-Mail er­hält. Dies hat das Lan­des­ar­beits­ge­richt Köln am 11.01.2022 ent­schie­den.

Quelle: IBR News
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