Fristlose Kündigung nach Drohungen gegen Chef

(13.01.2022) Kün­digt ein Ar­beit­neh­mer einer Kol­le­gin ge­gen­über glaub­haft an, er be­ab­sich­ti­ge, sei­nen Vor­ge­setz­ten aus dem Fens­ter zu schmei­ßen und er sei kurz vorm Amok­lauf, kann dies eine frist­lo­se Kün­di­gung recht­fer­ti­gen. Dies geht aus einer am Diens­tag be­kannt ge­wor­de­nen Ur­teil des Ar­beits­ge­richts Sieg­burg her­vor. Die Ent­schei­dung ist al­ler­dings noch nicht rechts­kräf­tig. Es kann noch Be­ru­fung beim Lan­des­ar­beits­ge­richt Köln ein­ge­legt wer­den.

Quelle: IBR News
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Fristlose Kündigung nach Drohungen gegen Chef

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