Freisprüche zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs aufgehoben

Okt. 14, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(14.10.2021) Zwei ehe­ma­li­ge Bau­lei­ter müs­sen sich er­neut für den Tod zwei­er Men­schen beim Ein­sturz des Köl­ner Stadt­ar­chivs vor dem Straf­ge­richt ver­ant­wor­ten. Der Bun­des­ge­richts­hof hob am Mitt­woch Nach­mit­tag die Frei­sprü­che des Land­ge­richts Köln auf. Die bei­den An­ge­klag­ten waren als Bau­lei­ter für die Er­rich­tung der Schlitz­wand be­zie­hungs­wei­se den Aus­hub der Bau­gru­be ver­ant­wort­lich.

Quelle: IBR News
Link: Freisprüche zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs aufgehoben

Ähnliche Beiträge

ver.di-Warnstreik: Umfang der Notdienstpläne der Charité festgelegt

Der Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten, die von einem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di seit dem 2.9.2026 betroffen sind, wird dem Antrag der Charité entsprechend festgelegt. Dieser Umfang des Notdienstes, der zu einer...

2 AZR 130/25

Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB