Freisprüche zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs aufgehoben

Okt. 14, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(14.10.2021) Zwei ehe­ma­li­ge Bau­lei­ter müs­sen sich er­neut für den Tod zwei­er Men­schen beim Ein­sturz des Köl­ner Stadt­ar­chivs vor dem Straf­ge­richt ver­ant­wor­ten. Der Bun­des­ge­richts­hof hob am Mitt­woch Nach­mit­tag die Frei­sprü­che des Land­ge­richts Köln auf. Die bei­den An­ge­klag­ten waren als Bau­lei­ter für die Er­rich­tung der Schlitz­wand be­zie­hungs­wei­se den Aus­hub der Bau­gru­be ver­ant­wort­lich.

Quelle: IBR News
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