(29.09.2021) Das Schles­wig-Hol­stei­ni­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­richt hat den Weg zum Be­ginn ers­ter Bau­ar­bei­ten für die Feste Feh­marn­belt­que­rung frei­ge­macht. In zwei­ter In­stanz eines Eil­ver­fah­rens wurde am 24.09.2021 ent­schie­den, dass die vor­läu­fig ver­füg­te Ein­wei­sung in den Be­sitz von Grund­stü­cken im Be­reich des Fähr­ha­fens Putt­gar­den, die für die Bau­ar­bei­ten be­nö­tigt wer­den, recht­mä­ßig ist und des­halb von den Vor­ha­ben­trä­gern schon voll­zo­gen wer­den darf.

Quelle: IBR News
Link: Bauarbeiten für den Fehmarnbelt-Tunnel können beginnen