Einzelrichter beim BGH setzt Gegenstandwert fest

Aug. 31, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(31.08.2021) Für die Fest­set­zung des Ge­gen­stands­werts an­walt­li­cher Tä­tig­keit ist auch beim Bun­des­ge­richts­hof der Ein­zel­rich­ter zu­stän­dig. In einer sei­ner sel­te­nen Ent­schei­dun­gen hat jetzt der Große Senat für Zi­vil­sa­chen den Vor­rang der Ver­fah­rens­vor­schrif­ten des RVG fest­ge­stellt. Hier­an än­de­re sich nichts da­durch, dass die Zi­vil­se­na­te an­sons­ten immer in vol­ler Be­set­zung von fünf Mit­glie­dern ent­schie­den. …

Quelle: IBR News
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