Einsturz des Kölner Stadtarchivs vor dem BGH

Juli 8, 2021 | Wohnungseigentums- und Mietrecht

(08.07.2021) Der Ein­sturz des Köl­ner Stadt­ar­chivs am 03.09.2009 mit zwei Toten ist bis heute bei­spiel­los. Ob zwei Bau­lei­ter zu Recht vom Vor­wurf der fahr­läs­si­gen Tö­tung frei­ge­spro­chen wur­den und letzt­lich gra­vie­ren­de Feh­ler beim Bau einer U-Bahn-Hal­te­stel­le in un­mit­tel­ba­rer Nähe des Ar­chivs die Ka­ta­stro­phe her­bei­ge­führt haben, prüft nun der Bun­des­ge­richts­hof in Karls­ru­he. Eine Ent­schei­dung in dem kom­ple­xen Fall soll am 13.10.2021 ver­kün­det wer­den.

Quelle: IBR News
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