Unzulässige Klage bei falscher Namensangabe

Juni 8, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(08.06.2021) Eine Kla­ge­er­he­bung unter fal­schen Na­mens ist un­zu­läs­sig, da die Iden­ti­tät des Klä­gers nicht zwei­fels­frei fest­steht. In die­sen Fall ge­nügt es laut Bun­des­fi­nanz­hof auch nicht, wenn sich die Klage ganz si­cher die­ser Per­son zu­ord­nen lässt oder ge­richt­li­che Schrei­ben ihr tat­säch­lich zu­ge­hen.

Quelle: IBR News
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