Entscheidung über Befangenheitsantrag begründet keine Befangenheit

Mai 18, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(18.05.2021) Die bloße Ent­schei­dung über vor­an­ge­gan­ge­ne Be­fan­gen­heits­an­trä­ge kann keine Grund­la­ge für einen Be­fan­gen­heits­an­trag bil­den. Das Dienst­ge­richt des Bun­des­ge­richts­hofs weist damit Be­fan­gen­heits­an­trä­ge in einem seit 2016 lau­fen­den Prü­fungs­ver­fah­ren einer Rich­te­rin am Bun­des­fi­nanz­hof zu­rück. Ein vor­zei­ti­ger Wech­sel im Se­nats­vor­sitz aus ge­sund­heit­li­chen Grün­den sei auch keine „Ma­ni­pu­la­ti­on des ge­setz­li­chen Rich­ters“.

Quelle: IBR News
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