Beschluss der Mantelverordnung ist bloße Absichtserklärung

Mai 17, 2021 | Bau- und Architektenrecht

Keine Steigerung des Recyclings von Bau- und Abbruchabfällen erwartet

(17.05.2021) „Die vom Bundeskabinett verabschiedete Mantelverordnung wird nicht zu einer maßgeblichen Steigerung des Recyclings von Bau- und Abbruchabfällen führen, sondern bleibt eine bloße Ab-sichtserklärung.“ Dieses erklärten der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentral-verband Deutsches Baugewerbe und der Deutsche Abbruchverband heute anlässlich des Kabi-nettsbeschlusses über die sog. Mantelverordnung.

Quelle: IBR News
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