Maskenpflicht in Gerichtsverhandlungen bestätigt

Mai 3, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(03.05.2021) Das Tra­gen einer me­di­zi­ni­schen Maske ist auch in Ge­richts­ver­hand­lun­gen ver­pflich­tend. Dies be­stä­tigt das OLG Celle und ver­warf die Be­schwer­de eines Straf­ver­tei­di­gers, der sich der Auf­for­de­rung eines Rich­ters zum Tra­gen einer me­di­zi­ni­schen Maske wie­der­holt wi­der­setz­te, ohne ein ihn be­frei­en­des At­test vor­zu­le­gen. Die Mas­ken­pflicht ist nach Auf­fas­sung des Se­nats nicht nur zu­läs­sig, son­dern aus Grün­den des In­fek­ti­ons­schut­zes auch „drin­gend ge­bo­ten“.

Quelle: IBR News
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