Paraphe muss Anwalt zuordenbar sein

Feb. 11, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(11.02.2020) Die Un­ter­schrift unter einem frist­wah­ren­den Schrift­satz muss nicht les­bar sein, aber man muss sie dem An­walt zu­ord­nen kön­nen. Dabei ist für den Bun­des­ge­richts­hof ent­schei­dend, ob der Un­ter­zeich­ner auch sonst in glei­cher oder ähn­li­cher Weise un­ter­schreibt. Das Ge­richt muss im Zeit­punkt des je­wei­li­gen Frist­ab­laufs den Ur­he­ber klar er­ken­nen kön­nen.

Quelle: IBR News
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