(11.02.2020) Die Unterschrift unter einem fristwahrenden Schriftsatz muss nicht lesbar sein, aber man muss sie dem Anwalt zuordnen können. Dabei ist für den Bundesgerichtshof entscheidend, ob der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt. Das Gericht muss im Zeitpunkt des jeweiligen Fristablaufs den Urheber klar erkennen können.
Quelle: IBR News
Link: Paraphe muss Anwalt zuordenbar sein
