Aktuelle Fassung der Mantelverordnung verhindert Baustoff-Recycling

Feb. 10, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(10.02.2021) „Diese Verordnung wird in der jetzigen Fassung ihren selbst gesteckten Zielen nicht gerecht. Dem Boden- und Grundwasserschutz wird ein deutlich stärkeres Gewicht gegeben, zu Lasten des Ressourcenschutzes und einer hochwertigen Kreislaufwirt-schaft im Bau. Wenn mit der Mantelverordnung ein Meilenstein für Ressourceneffizi-enz, Grundwasserschutz und Bodenschutz gesetzt werden soll, dann muss das Regel-werk auch so gestaltet sein. Das ist es aber nicht. Daher sind Korrekturen notwendig.“ Dies erklärte Wolfgang Schubert-Raab, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, zur derzeitigen Diskussion um die so genannte „Mantelverordnung“.

Quelle: IBR News
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