Arbeitsgericht bei Zwangsvollstreckung aus selbst erlassenem Titel auch zuständiges Gericht der Hauptsache
Hat ein Arbeitsgericht einen Titel erlassen, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben wird, ist es auch zuständiges Gericht der Hauptsache i.S.d. §§ 946 Abs. 1 ZPO und Art. 6 Abs. 3 EuKtPVO. Eine hinreichende Gefahr einer erheblichen Vollstreckungserschwernis i.S.d....
