Verjährung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen

Nov. 21, 2016 | Bau- und Architektenrecht

21.04.2016) Die Klage eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Beseitigung bestehender und Unterlassung künftiger Feuchtigkeitseinwirkungen auf seine an der Grundstücksgrenze errichtete Garage wurde abgewiesen. Die Ansprüche sind verjährt.

Quelle: IBR News
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