Verkehrs- und Schadensrecht

Autofahrer wird "geblitzt" – Er musste ganz dringend auf die Toilette!

Im vorliegenden Fall musste ein Autofahrer eine dringende Notdurft verrichten und versuchte die nah gelegene Toilette bei seiner Freundin zu erreichen. In der Innenstadt fuhr er 52 km/h zu schnell und wurde „geblitzt“. Zwei Monate Fahrverbot und 280 EUR Bußgeld sollten es sein. Der Autofahrer wehrt sich dagegen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Unterliegt ein Taschenrechner einem Benutzungsverbot am Steuer?

Handelt es sich bei einem elektronischen Taschenrechner um ein elektronisches Gerät, das – wie beispielsweise auch ein Mobiltelefon – der Information dient oder zu dienen bestimmt ist? Das Oberlandesgericht Hamm sagt „ja“, würde aber damit von einer Entscheidung des OLG Oldenburg abweichen. Nun wird er BGH gefragt.

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Abgas-Affäre: Keine Verjährung bei Klagen gegen Volkswagen

Im Dezember 2018 erreichte das Landgericht Osnabrück eine Vielzahl von Klagen gegen Fahrzeughersteller wegen der sog. Abgas-Affäre. Das Landgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob bei den 2019 eingegangenen Verfahren bereits die gesetzliche Verjährung eingetreten sein könnte.

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Thermofenster – Verwendung einer Abgasabschalteinrichtung

Der Käufer eines Fahrzeugs kann von dem Hersteller keinen Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit der Begründung verlangen, das Fahrzeug sei mit einer Abschalteinrichtung ausgestattet, die die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur verändere („Thermofenster“).

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Kfz-Werkstatt: Beschädigung des Kundenfahrzeugs auf dem Werkstattgelände

Stellt eine Werkstatt das Auto eines Kunden über Nacht auf dem öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz ab, weil auf dem abgeriegelten Gelände kein Platz mehr war, haftet sie nicht für Schäden durch Fremde.

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Urteil: Autokauf im Internet und das gesetzliche Widerrufsrecht

Immer öfters bieten Autohändler ihre Fahrzeuge im Internet an. Der Kontakt mit dem Interessenten läuft dann häufig über E-Mails und das Telefon. Das Landgericht Osnabrück hatte zu kären, ob dadurch der Fahrzeugkauf zu einem sogen. Fernabsatzgeschäft wird, bei dem ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

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Urteil: Beschädigung eines Autos durch Hotel-Parkservice

Im vorliegenden Fall war das Fahrzeug des Klägers, nachdem dieses einem Hotelmitarbeiter übergeben wurde, beschädigt. Aus beiden Reifen der rechten Fahrzeugseite war die Luft entwichen. Der Kläger erhob Schadensersatzklage.

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Geblitzt: Messungen auch ohne Rohmessdaten verwertbar

Das Oberlandesgericht Oldenburg folgt nicht der Rechtsprechung des VerfGH Saarbrücken, wonach Geschwindigkeitsmessungen mit Geräten, bei denen die Rohmessdaten nicht gespeichert werden, nicht verwertbar sind. Auch Messungen ohne Rohmessdaten seien verwertbar.

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Kollision mit Segway und Fußgänger auf kombiniertem Geh-/Radweg

Auf einem kombinierten Fuß- und Radweg haben Fußgänger gegenüber Elektrokleinstfahrzeugen (hier: Segway) absoluten Vorrang. Achtet oder reagiert ein Fußgänger nicht auf Warnsignale, muss das Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst werden, wenn dies erforderlich ist, um eine Behinderung oder Gefährdung zu vermeiden.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Geblitzt – "Die Verkehrszeichenerkennung hat versagt…"

Ein Autofahrer wurde „geblitzt“. Vor Gericht vertrat er die Auffassung, man könne ihm persönlich keinen Vorwurf für die Überschreitung der Geschwindigkeit machen, da die Verkehrszeichenerkennung und die Geschwindigkeitsanpassung nicht reagiert habe. Auf dieses System habe er sich verlassen dürfen. 

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Handy am Steuer: Taschenrechner dürfen auch nicht benutzt werden

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig ist ein Taschenrechner, welcher über eine Speicherfunktion verfügt, ein elektronisches Gerät, das der Information dient oder zu dienen bestimmt ist, im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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§ 23 Abs 1a StVO: Nutzung eines elektronischen Geräts im Straßenverkehr

Das Kammergericht in Berlin hat in seiner Entscheidung zusammengefasst, welche Handlungen im Einzelnen die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1a StVO erfüllen. So ist das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes nicht ausreichend, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO zu erfüllen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Handy am Steuer: Handyverstoß bei Halten eines Ladekabels und einer Powerbank?

StVO § 23 Abs. 1a – Ein Autofahrer telefonierte über die Freisprecheinrichtung, als sich die Akkuladung dem Ende zuneigte. Da bereits das Ladekabel am Handy angeschlossen war, nahm er dieses in die Hand und schloss eine Powerbank an. Das Amtsgericht sah darin eine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons. Zu Recht?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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