BGH, a) Die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG ist teilweise unbillig, wenn ein Ehegatte sich … – Beschluss vom 16. Dezember 2015 – Az. XII ZB 450/13

März 4, 2016 | Familien- und Erbrecht

§§ 47, 27, 51 Abs. 1 VersAusglG | Familienrecht

Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, a) Die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG ist teilweise unbillig, wenn ein Ehegatte sich … – Beschluss vom 16. Dezember 2015 – Az. XII ZB 450/13

Ähnliche Beiträge

Faktischer Verwalter hat dieselben Pflichten wie bestellter Verwalter

(13.03.2026) Handelt jemand als Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl er weder als Verwalter bestellt noch aufgrund eines gültigen Verwaltervertrags zum Handeln als Verwalter verpflichtet ist (sog. faktischer Verwalter), treffen ihn grundsätzlich...

Umgang mit Problemimmobilien Sache der Kommunen

(13.03.2026) Der Umgang mit Problemimmobilien ist eine Angelegenheit der Kommunen. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4568) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4167) fest, die sich nach der Kommunalisierung und Instandsetzung von...