BGH, a) Die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG ist teilweise unbillig, wenn ein Ehegatte sich … – Beschluss vom 16. Dezember 2015 – Az. XII ZB 450/13

März 4, 2016 | Familien- und Erbrecht

§§ 47, 27, 51 Abs. 1 VersAusglG | Familienrecht

Quelle: Open Jur Familienrecht
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