BGH, a) Die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG ist teilweise unbillig, wenn ein Ehegatte sich … – Beschluss vom 16. Dezember 2015 – Az. XII ZB 450/13

März 4, 2016 | Familien- und Erbrecht

§§ 47, 27, 51 Abs. 1 VersAusglG | Familienrecht

Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, a) Die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG ist teilweise unbillig, wenn ein Ehegatte sich … – Beschluss vom 16. Dezember 2015 – Az. XII ZB 450/13

Ähnliche Beiträge

Gesetzlicher Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt....