BGH, a) Die Beschwerdekammer kann im Betreuungsverfahren dann nicht eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen, wenn es wege … – Beschluss vom 15. Juni 2016 – Az. XII ZB 581/15

Juli 18, 2016 | Familien- und Erbrecht

§§ 68 Abs. 3 Satz 2, 26, 278 Abs. 1 FamFG | Zivilrecht, Familienrecht

Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, a) Die Beschwerdekammer kann im Betreuungsverfahren dann nicht eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen, wenn es wege … – Beschluss vom 15. Juni 2016 – Az. XII ZB 581/15

Ähnliche Beiträge

2 AZN 588/25

Grundsatzbeschwerde - Klärungsbedürftigkeit

4 ABR 35/24

Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung eines außertariflich Beschäftigten - Wahrung eines tariflichen Abstandsgebots

4 ABR 1/25

Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung eines außertariflich Beschäftigten - Wahrung eines tariflichen Abstandsgebots