BGH, a) Auch bei der "negativen" Kindeswohlprüfung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notw … – Beschluss vom 15. Juni 2016 – Az. XII ZB 419/15

Juli 18, 2016 | Familien- und Erbrecht

§ 1626a Abs. 2 BGB; §§ 159, 155a FamFG | Familienrecht, Zivilrecht

Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, a) Auch bei der "negativen" Kindeswohlprüfung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notw … – Beschluss vom 15. Juni 2016 – Az. XII ZB 419/15

Ähnliche Beiträge

Umsetzung von EU-Recht: drei Verfahren gegen Deutschland

(12.03.2026) Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in drei Fällen betroffen:...

Wohnungsbau in Bayern ankurbeln für bezahlbaren Wohnraum

(12.03.2026) Die Wohnungsbaukrise in Bayern verschärft sich. Benötigt würden jährlich rund 70.000 neue Wohnungen, tatsächlich wird seit Jahren deutlich weniger gebaut. Steigende Baukosten bremsen Investitionen, Familien können sich Eigentum kaum leisten und besonders...