(14.05.2020) Der Bundesgerichtshof hat heute ein Verfahren über die Vergütung eines Ingenieurs ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zu den Folgen der vom EuGH in seinem Urteil vom 04.07.2019 (C-377/17, IBR 2019, 436) angenommenen Unionsrechtswidrigkeit der Mindestsätze in der HOAI für laufende Gerichtsverfahrens zwischen Privatpersonen vorgelegt.
Quelle: IMR News WEG
Link: Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze: BGH stellt Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH