Neckargemünder Schulhausbrand: Haftung des Architekten bestätigt

Architekt muss Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften überwachen

(06.04.2017) Der unter anderem für Bausachen zuständige 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat die Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten für den Schulhausbrand in Neckargemünd bestätigt.

Quelle: IMR News WEG
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