(24.01.2025) Eine potentielle Kundin wollte die ihr zugewiesene Frau nicht als Beraterin und wurde daraufhin von einem Mann betreut. Deshalb muss das Unternehmen der Beschäftigten nun eine AGG-Entschädigung zahlen, entschied das LAG-Baden-Württemberg.
Quelle: IMR News WEG
Link: Kundin setzt männlichen Architekten durch: Dessen Kollegin erhält AGG-Entschädigung